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Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.
UVV Prüfung gem. § 57 DGUV Vorschrift 70
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Bei der UVV Prüfung handelt es sich um eine Kontrolle, die sich aus § 57 DGUV Vorschrift 70 ergibt. Demnach sind alle Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit, die sich aus Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit zusammensetzt und folgende Prüfpunkte beinhaltet:
- Vorhandensein von Warnkleidung wie z. B. Warnwesten
- Kontrolle der Vorrichtungen zur Ladungssicherung
- Kontrolle des Fahrzeugs innen & außen (Verkehrssicherheit), z. B.
- Airbags, Gurte, Beleuchtung, Signalhorn, Anzeigen
- Scheibenwischer, Spiegel, Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten
- Scheiben und Schlösser
- Bremsfunktionalitäten
- Lenkung und Hydraulik
- Bereifung
- Anhängerkupplung
Die Durchführung der Fahrzeugprüfung nach UVV wird mit einer Prüfplakette dokumentiert. Bei der Kontrolle durch das Fahrpersonal, welche auch zur UVV Prüfung gehört, wird der allgemeine Zustand des Fahrzeugs vor und während der Fahrt überprüft. Hierzu zählen insbesondere:
- Allgemeine Schadenfreiheit des Fahrzeugs
- Vorhandensein von Pannen- und Hilfsmitteln wie Warnweste, Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten
- Funktionstüchtigkeit von Bremsen und Beleuchtung
- Kraftstofffüllstand
- Korrekte Ladungssicherung sowie
- Bereifung des Fahrzeugs