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Änderungsabnahme

Einfach, schnell & sicher

Ihr starker Partner an Ihrer Seite

Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.

Änderungsabnahme nach § 19 StVZO erforderlich?

Sie haben Ihr Fahrzeug nachträglich baulich verändert? Damit alles sach- und fachgerecht ist, ist es oft notwendig die entsprechenden Veränderungen im ZB I einzutragen.

Wir führen Änderungsabnahmen folgender Bauteile durch:

  • Rad & Reifenkombination
  • Tiefer- oder Höherlegung
  • Distanzscheiben
  • Sonderlenkrad


u.v.m

Es ist wichtig immer folgende Unterlagen mitzuführen:

  • Teilegutachten eines technischen Dienstes
  • Fahrzeugschein
  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)