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Oldtimer Erstuntersuchung

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Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.

Oldtimer Erstuntersuchung gem. § 23 StVZO

Die Oldtimer-Erstuntersuchung setzt sich gemäß §23 StVZo aus einer Hauptuntersuchung zusammen (HU inkl. UMA gemäß § 29 StVZO), sowie der sachverständigen Begutachtung des Zustandes des Gesamtfahrzeugs und der Originalteile seiner Hauptbaugruppen zusammen.

Zu den relevanten Gruppen zählen:

  • Karosserie
  • Aufbau
  • Fahrwerk
  • Rahmen
  • Motor
  • Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Innenraum
  • Räder & Reifen
  • elektrische Anlage


Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein Gutachten bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird und die Fahrzeuge gut und weitestgehend original erhalten sind.