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Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.
SP Sicherheitsprüfung gem. § 29 StVZO
SP gemäß § 29 StVZO erforderlich?
Die Sicherheitsprüfung (SP) dient bei schweren Fahrzeugen dazu, sicherheitsrelevante Fahrzeugteile sowie im Besonderen reparatur- und verschleißanfällige Bauteile zu überprüfen. Es ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw). Abhängig von der Fahrzeugart kann sich der Prüfintervall der (SP) Sicherheitsprüfung unterscheiden. Die Sicherheitsprüfung ist eine Ergänzung zur Hauptuntersuchung.
Welche Fahrzeuge benötigen eine SP?
- Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
- Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit zGM > 7,5 t
- Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger mit zGM > 10 t
Was wird überprüft?
- Fahrgestell
- Lenkung
- Räder/Reifen
- Bremsanlage
- Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen