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SP Sicherheitsprüfung

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Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.

SP Sicherheitsprüfung gem. § 29 StVZO

SP gemäß § 29 StVZO erforderlich?

Die Sicherheitsprüfung (SP) dient bei schweren Fahrzeugen dazu, sicherheitsrelevante Fahrzeugteile sowie im Besonderen reparatur- und verschleißanfällige Bauteile zu überprüfen. Es ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw). Abhängig von der Fahrzeugart kann sich der Prüfintervall der (SP) Sicherheitsprüfung unterscheiden. Die Sicherheitsprüfung ist eine Ergänzung zur Hauptuntersuchung.

Welche Fahrzeuge benötigen eine SP?

  • Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
  • Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit zGM > 7,5 t
  • Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger mit zGM > 10 t


Was wird überprüft?

  • Fahrgestell
  • Lenkung
  • Räder/Reifen
  • Bremsanlage
  • Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen