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BOKraft Untersuchung

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Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.

§§ 41,42 BOKraft Untersuchung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung

Jährliche Untersuchung nach §41 BO-Kraft für Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse!

Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen einer besonderen Prüfungspflicht!

Die BO Kraft ist für Firmen verpflichtend die Fahrgäste mit oben genannten Fahrzeugen Personen befördern, soweit sie dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen.

Prüfungspunkte:

  • Vollständigkeit der Erste Hilfe – und Verbandskästen
  • Vorschriftsmäßige Anbringung und leichte Erreichbarkeit des Feuerlöschers
  • Vorschriftsmäßige Beschilderung der Fluchtwege
  • Vollständigkeit der Nothämmer bei Bussen
  • Deklaration des Unternehmers und der Ordnungsnummer
  • Türanlagenprüfung / Öffnung & Schließungskontrolle
  • Vorschriftsmäßige Anbringung von Werbefolien

 
Vor der ersten Inbetriebnahme 

Bevor ein Mietwagen, Taxi oder Bus erstmals in Betrieb genommen werden kann, ist die Untersuchung nach §42 BO Kraft durchzuführen.

Diese ist zusätzlich zur HU, durch den Unternehmer zu veranlassen.

Der zuständigen Behörde ist der Untersuchungsbericht umgehend vorzulegen.