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Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.
Oldtimer Erstuntersuchung gem. § 23 StVZO
Die Oldtimer-Erstuntersuchung setzt sich gemäß §23 StVZo aus einer Hauptuntersuchung zusammen (HU inkl. UMA gemäß § 29 StVZO), sowie der sachverständigen Begutachtung des Zustandes des Gesamtfahrzeugs und der Originalteile seiner Hauptbaugruppen zusammen.
Zu den relevanten Gruppen zählen:
- Karosserie
- Aufbau
- Fahrwerk
- Rahmen
- Motor
- Antrieb
- Bremsanlage
- Lenkung
- Innenraum
- Räder & Reifen
- elektrische Anlage
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein Gutachten bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird und die Fahrzeuge gut und weitestgehend original erhalten sind.