Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.
Gasanlagenprüfung § 41A StZVO
Haben Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einer Gasanlage nachgerüstet, dann sollten Sie zusätzlich zur regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung eine Prüfung der Gasanlage gem. § 41a StVZO durchführen. Wir prüfen sowohl Fahrzeuge mit LPG als auch CNG.