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Gasanlagenprüfung

Einfach, schnell & sicher

Ihr starker Partner an Ihrer Seite

Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.

Gasanlagenprüfung § 41A StZVO

Haben Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einer Gasanlage nachgerüstet, dann sollten Sie zusätzlich zur regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung eine Prüfung der Gasanlage gem. § 41a StVZO durchführen. Wir prüfen sowohl Fahrzeuge mit LPG als auch CNG.