Eine Reparaturbestätigung ist ein Nachweis der sach- und fachgerechten Reparatur eines zuvor verunfallten Fahrzeuges. Dies findet überwiegend in der fiktiven Schadensabwicklung statt. Bei Nichteinreichen einer Reparaturbestätigung an die gegnerische Versicherung werden die Mehrwertsteuer oder die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls einbehalten. Nachdem jedoch die Reparaturbestätigung bei der Versicherung eingereicht wird, werden Ihnen der Nutzungsausfall und die angefallene Mehrwertsteuer der Reparatur erstattet. Wir empfehlen Ihnen nach erfolgter Reparatur, uns mit einer Reparaturbestätigung zu beauftragen, da beim nächsten Schaden die gegnerische Versicherung Ihnen unterstellen könnte, dass Ihr Fahrzeug bereits vor dem neuerlich eingetretenen Schaden, Altschäden aufgewiesen hat. Dadurch vermeiden Sie Kürzungen Ihres Schadens und weitere Komplikationen.