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Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.
Änderungsabnahme nach § 19 StVZO erforderlich?
Sie haben Ihr Fahrzeug nachträglich baulich verändert? Damit alles sach- und fachgerecht ist, ist es oft notwendig die entsprechenden Veränderungen im ZB I einzutragen.
Wir führen Änderungsabnahmen folgender Bauteile durch:
- Rad & Reifenkombination
- Tiefer- oder Höherlegung
- Distanzscheiben
- Sonderlenkrad
u.v.m
Es ist wichtig immer folgende Unterlagen mitzuführen:
- Teilegutachten eines technischen Dienstes
- Fahrzeugschein
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)