UVV Prüfung
Unfallverhütungsvorschriften für Betriebsfahrzeuge
TÜV Hauptuntersuchung • Unfallgutachten • Technische Beratung
24 Stunden erreichbar – 7 Tage die Woche
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar
Auch an Wochenenden und Feiertagen
Wir kommen zu Ihrem Wunschort
Kompetent, schnell und zuverlässig an Ihrer Seite.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale. Unsere Gutachterrechnung wird direkt von der gegnerischen Versicherung des Schadenverursachers bezahlt.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug in der Regel durchschnittlich in 60 Minuten und erstellen innerhalb von 48h Ihr Gutachten.
Von der Gutachtenaufnahme bis zur Begleichung des gesamten Schadensersatzes übernehmen wir alle anfallenden Arbeiten. Fahrzeug nicht fahrbereit? Kein Problem – wir kommen zu Ihnen!
Özkan Yilmaz, Inhaber
M.Sc. Fahrzeugtechnik (TU Berlin)
Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Der Ablauf in 4 Schritten:
Sie kontaktieren uns und vereinbaren einen Termin.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug professionell bei Ihnen vor Ort.
Wir erstellen ein detailliertes Schadensgutachten.
Das Gutachten wird direkt an die Versicherung versendet.
Kfz-Gutachten erfordern ein hohes Maß an Vertrauen in die Professionalität und Kompetenz Ihres Kfz-Gutachters. Als Kfz Gutachter in Berlin bieten wir Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Regelung Ihres Schadensfalles und erklären Ihnen vor Ort, was zu Ihrem Vorteil zu unternehmen ist.
Professionelle KFZ-Sachverständigenleistungen mit über 5 Jahren Erfahrung in Berlin und Brandenburg.
Sollte der TÜV an Ihrem Auto bald fällig sein, können Sie bei uns schnell und einfach einen Termin online vereinbaren.
Als autorisierter TÜV-Partner bieten wir Ihnen das vollständige Spektrum an Fahrzeugprüfungen – professionell, zuverlässig und nach höchsten Standards.
Unfallverhütungsvorschriften für Betriebsfahrzeuge
Prüfung für Nutzfahrzeuge und Anhänger
GAP für LPG/CNG Fahrzeuge nach GSP
Eintragung von Umbauten und Tuning
H-Kennzeichen Begutachtung nach § 23 StVZO
Untersuchung für Omnibusse und Taxen
Präzise Messung zur Unfallschadenerkennung
Fahrzeugbewertung für Verkauf & Versicherung
Alle Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Kfz-Sachverständigen. Sie haben das Recht auf einen freien Gutachter Ihrer Wahl.
Bei Schäden unterhalb der Bagatellschadensgrenze (ca. 750 €) übernimmt die gegnerische Versicherung oftmals keine Gutachterkosten. In diesem Fall erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, der ebenfalls zur Abrechnung genutzt werden kann.
Nach der Fahrzeugbesichtigung erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Ja, als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach geltendem Recht die freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen.
Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug.
Jetzt anrufenWir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.