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Kostenvoranschlag

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Kostenvoranschlag

Bei geringfügigen Schäden (Bagatellschäden) ist die Erstellung eines detaillierten Schadengutachtens meistens nicht erforderlich. Hierfür genügt ein Kostenvoranschlag. Lassen Sie sich in diesem Fall von uns beraten, da oftmals versteckte Mängel nur durch den KFZ-Gutachter erkennbar sind. Zwar ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt dem eines KFZ-Gutachters gleichgestellt, jedoch berücksichtigt es nicht weitergehende Ansprüche wie z.B. Wertminderung, Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall. Deshalb sollten sie immer einen unabhängigen Kfz-Gutachter mit der Erstellung des Kostenvoranschlages beauftragen.