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FAQ

  • Stellen Sie die Unfallstelle sicher. Um den fließenden Verkehr auf den Unfall aufmerksam zu machen, ist es sinnvoll ein Warndreieck aufzubauen um Folgeunfälle zu vermeiden
  • Bei Eintreten von Personenschäden den verletzten Personen sofort helfen und den Notruf absetzen. Das Leben der Menschen steht im Vordergrund.
  • Sprechen Sie zunächst Zeugen an
  • Rufen Sie die Polizei an. Es können Schäden auftreten, die auf dem ersten Blick nicht erkennbar sind. Deswegen kein Risiko eingehen und die Polizei rufen.
  • Das Fotografieren der Unfallstelle vor allem von der Position der Fahrzeuge ist ebenfalls sehr wichtig. Somit können Streitigkeiten bezüglich des Unfallhergangs umgangen werden.
  • Diskussionen mit dem Unfallgegner und den Polizeibeamten vermeiden. Die Aufregung nach einem Unfall ist sehr groß. Der Unfall kann unbewusst falsch geschildert werden, wodurch man sich selbst schaden kann.
  • Verlangen Sie die gesamten Daten des Unfallgegners. Um Schadensansprüche geltend zu machen, werden diverse Daten des Unfallgegners benötigt wie u.a.:
    • Name und Anschrift des Unfallgegners
    • Versicherungsscheinnummer
  • Bewahren Sie den Unfallzettel gut auf. Oft verlangt die gegnerische Versicherung den Unfallzettel, welche für die Dokumentation des Unfalls wichtig ist.

Nein, nach §249 BGB haben Sie das Recht einen freien, unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten werden vom Unfallgegner übernommen.

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht selber zu entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird.

Ein unabhängiger KFZ- Gutachter nimmt Ihre Interessen wahr. Somit wird sichergestellt, dass auch Nutzungsausfall & Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten ertmittelt werden.